Mietflächen:

Aufgrund ständiger Anfragen durch unsere Kunden auf Bundesebene, sind wir an guten Gastronomiestandorten interessiert.

Sofern Sie über eine Mietfläche in bevorzugter 1a Lage oder im Außenbereich mit ausreichend Parkplätzen verfügen, nehmen wir diese Standorte gerne nach vorheriger Überprüfung auf Eignung durch unsere Mitarbeiter in unsere Vermittlungsliste auf.

Vorteilhaft, aber nicht Voraussetzung, ist es, wenn die Räumlichkeiten bereits mit einer Gastronomiekonzession versehen waren. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten, wenn Sie uns Ihre Flächen hier anbieten, bzw. mit uns in Kontakt treten

Mietvertragsgestaltung:

Sofern Sie bereits einen Mieter haben, sind wir Ihnen gerne bei der bedarfsgerechten Erstellung eines gastronomispezifischen Mietvertrags behilflich. Diese Verträge sollten klare Regelungen, insbesondere bezüglich der baulichen und technischen Grundausstattung der Räume beinhalten. Unsere langjährige Erfahrung mit Gastronomieobjekten hat gezeigt, dass die eindeutige Benennung der Schnittstelle im Mieterausbau nachträgliche Auseinandersetzungen zu vermeiden hilft.