Mietverträge:
Informieren Sie sich genau, bevor Sie sich festlegen!
Der Mietvertrag ist einer der wichtigsten Punkte Ihrer monatlichen Belastungen
und bedarf daher einer genauen Prüfung vor Vertragsabschluss.
Nachteilige oder ungenaue Formulierungen können dazu führen, dass Sie
für die nächsten 10 bis 20 Jahre mit Kosten belastet werden, die vermeidbar gewesen wären.
Schon die augenscheinlich unwesentliche Aussage, dass der Mieter für die Nutzungsgenehmigung
zu sorgen hat, kann Sie mit 20.000€ belasten. Der besondere Anspruch an die Voraussetzungen
zum Betrieb einer Gastronomie sollten sich im Vertrag so widerspiegeln, dass sämtliche
spezifischen Grundvoraussetzungen zu Ihrer Zufriedenheit erfüllt sind. Oft werden
Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Überprüfung von Mietverträgen beauftragt, ohne dass diese
von den speziellen Ansprüchen an Gastronomieflächen Kenntnis haben können. Im Ergebnis kann das dazu
führen, dass der Mietvertrag zwar rechtsgültig und unanfechtbar ist, jedoch nicht unbedingt den vom Mieter gewünschten
bautechnischen Anspruch erfüllt. Genau hier bedarf es der Erfahrung im Bau- und Gastronomiebereich, um
den Mievertrag bedarfsgerecht zu erweitern und dem gewollten Zweck anzupassen. Wir sind sicher,
dass die Kosten, die dabei für Sie entstehen nur ein Bruchteil der Ersparnisse sind,
die Sie im Ergebnis verzeichnen können, obwohl unser Angebote der
Vertragsbearbeitung ausdrücklich keine Rechtsberatung beinhaltet.
Deshalb bieten wir Ihnen auch gerne eine prozentuale Erfolgshonorierung
statt der üblichen Pauschale an. Sie können in jedem Fall nur profitieren, wenn Sie sich vorher
informieren, mit welchen ungeahnten Kosten Sie evtl. zu rechnen haben.